Behandlungskosten

Das Honorar für eine Behandlung beim Heilpraktiker berechnet sich auf Grundlage der für den Heilpraktiker bindenden Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH 85, www.heilpraktiker.org/gebuehrenverzeichnis-fuer-heilpraktiker).

Private Krankenversicherungen und privaten Zusatzversicherungen erstatten die Leistungen nach vereinbartem Tarif in vereinbarter Höhe. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrem Versicherungsvertreter.

Alle Kosten, die von Ihrer Versicherung nicht getragen werden, müssen privat erstattet werden.

Kosten für verordnete Medikamente (Privatrezepte) und Rechnungen von Fremdlaboren sind nicht inbegriffen.

Bei Fragen zu den entstehenden Behandlungskosten im Einzelfall sprechen Sie mich gerne an!